1. Haftpflichtversicherung (für Vereine und deren Mitglieder)
Die VDA Haftpflichtversicherung ist im Jahresbeitrag bereits enthalten!
Die VDA Haftpflichtversicherung wickelt Fremdschäden ab, d.h. Schäden, die an fremdem Eigentum verursacht werden. Die VDA Versicherungsleistung beginnt für neue Mitglieder, sobald das neue Mitglied beim VDA Bundesverband gemeldet ist. Versicherungsleistungen können nur dann gewährt werden, wenn die Jahresbeiträge durch den Verein an den Bezirk bis 15. Januar und durch den Bezirk an den Bundesverband bis 15. Februar eines jeden Jahres abgeführt worden sind. Bei späterem Zahlungseingang wird der Vertrag für den Verein (das Mitglied) für 6 Monate leistungsfrei gestellt und es besteht für diesen Zeitraum kein Anspruch mehr auf eine Leistung durch den Versicherer.
Achtung: Die private Haftpflichtversicherung, die jeder in der Regel bei einem Versicherer abgeschlossen haben sollte reguliert oftmals keine Schäden, die durch so genannte ehrenamtliche oder Hobby-Tätigkeiten entstehen. Im Zweifelsfalle die eigenen Versicherungsbedingungen prüfen!
Die Haftpflichtversicherung umfasst die gesetzliche Haftpflicht
- des Verbandes VDA
- der Gliederung der VDA Bezirksleitungen und sonstige Verwaltungs- und Außenstellen
- sämtlicher dem VDA angeschlossenen Aquarien- und Terrarienvereine.
Eingeschlossen gilt auch die gesetzliche Haftpflicht der Vereinsmitglieder in ihrer Eigenschaft als Aquarien- und Terrarienbesitzer und zwar einschließlich solcher Schäden, die durch Undichtigkeiten oder Defekte seines technischen Zubehörs entstanden sind.
Höchstentschädigungen:
- Die Leistungssumme beträgt für Personenschäden max. € 1.553.875,00.
- Die Leistungssumme beträgt für Sachschäden max. € 512.292,00.
Eine Aussage, ob und in welcher Höhe der Schaden reguliert werden kann, kann lediglich der Versicherer über das Referat „Versicherungen im VDA“ treffen, nicht der Beauftragte im Verein. Schadensmeldungen sind unverzüglich durch das Vereinsmitglied an das für Versicherungsfragen beauftragte Vorstandsmitglied zu richten und die Schadensmeldung auszufüllen. Eine zeitnahe Übermittlung an den Bezirk wird vorausgesetzt.
Tipp: Kostenvoranschlag durch einen Handwerksbetrieb einholen.
Tipp: Schäden am Parkett/ Teppichboden? – Stelle dir die Frage, ob du das Parkett oder den Teppichboden bei einem Auszug mitnehmen (rausreißen) würdest/ müsstest oder nicht? – Liegen lassen = Fremdschaden (Haftpflicht), Mitnehmen = Eigenschaden (ESV-Versicherung)
2. Eigenschadenversicherung (derzeit nicht verfügbar)
Die VDA Eigenschadenversicherung muss zusätzlich abgeschlossen werden!
Die VDA Eigenschadenversicherung wickelt Eigenschäden ab, d.h. Schäden die an eigenem Eigentum verursacht werden. Die Eigenschadenversicherung ist im Jahresbeitrag nicht enthalten und kann zusätzlich zur Mitgliedschaft im Verein (VDA) abgeschlossen werden. Der Jahresbeitrag beträgt derzeit € 20,89/ anno. Für die ESV-Versicherung gibt es eine Wartefrist. Beginnend mit dem Antragsbeginn endet diese nach 6 Monaten. Die ESV-Versicherung können ausschließlich VDA-Vereine und VDA-Mitglieder abschließen, die in Hobbyfunktion Aquarien oder Terrarien betreiben. VDA-Mitglieder die gewerblich aktiv sind können diese nicht abschließen.
Versicherte Gegenstände, Gefahren und Schäden:
- Unbeschädigte, fertig eingesetzte Scheiben in Aquarien ud Terrarien (Glasbruch, wobei die Betonung auf Bruch liegt).
- Sachen die durch Wasser, das aus Aquarien und/ oder Terrarien bestimmungswidrig ausgetreten ist, zerstört oder beschädigt wurden oder infolge eines solchen Ergebnisses abhandengekommen sind.
Versicherte Sachen:
- Versichert ist der gesamte Hausrat. Dazu gehören alle Sachen, die einem Haushalt zu Einrichtung oder zum Gebrauch oder Verbrauch dienen (Möbel, Teppich, Aquarium, Lebensmittel im Kühlschrank), außerdem Bargeld.
Achtung: Verendete Fische werden nicht ersetzt da kein Hausrat!
Achtung: Die private Hausratversicherung ersetzt in der Regel eigene Schäden die durch Leitungswasser entstanden sind, d.h. keine Schäden durch umgestürzte Putzeimer, offene Fenster und auch Aquarien, da dies kein Leitungswasser ist sondern offenes Wasser. Im Zweifelsfalle bitte den eigenen Vertrag prüfen oder durch den Versicherungsbetreuer prüfen lassen.
Höchstentschädigungen:
- Glasschäden: maximale Höchstentschädigung pro Versicherungsfall in Höhe von € 614,00 (auch wenn 15 Becken defekt sind, es wird nicht mehr!)
- Hausrat: maximale Höchstentschädigung pro Versicherungsfall in Höhe von € 25.565,00.
Versicherungsorte:
Die Versicherung erstreckt sich nur auf Versicherungsorte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Eine Aussage, ob und in welcher Höhe der Schaden reguliert werden kann, kann lediglich der Versicherer über das Referat „Versicherungen beim VDA“ treffen, nicht der Beauftragte im Verein. Schadensmeldungen sind unverzüglich durch das Vereinsmitglied an das für Versicherungsfragen beauftragte Vorstandsmitglied zu richten und die Schadensmeldung auszufüllen. Eine zeitnahe Übermittlung an den Bezirk wird vorausgesetzt.
Tipp: Kostenvoranschlag durch einen Handwerksbetrieb einholen.
Freising, 16. April 2012
Aquarienverein Landshut e.V.
– Schriftführer –
– Alle Angaben ohne Gewähr –